Energie-Zukunft 2030
Vom oö. Energieressort wurden für Oberösterreich verschiedene Energieszenarien bis zum Jahre 2030 erstellt. Dabei zeigt sich, dass eine enorme Bandbreite möglicher Zukunftsentwicklungen beim Gesamtenergieverbrauch (umfasst die Bereiche Wärme, Strom und Verkehr) vorliegt. Diese Szenarien reichen von einer massiven Abnahme des Anteils erneuerbarer Energieträger bei anhaltenden starken Verbrauchssteigerungen und damit verbunden einer mehr als Verdopplung der CO2-Emissionen, bis hin zu "Szenario 4", dem Energiewende-Szenario, das Oberösterreich von Energieimporten für die Raumwärme- und Stromversorgung weitgehend unabhängig machen würde und die CO2-Emissionen je nach wirtschaftlicher und sozialer Verträglichkeit um bis zu 65% verringern würde.
Im Zuge der Erstellung dieser Potentialanalyse wurden
- das Potential der erneuerbaren Energieträger in Oberösterreich untersucht,
- eine Dialogplattform betreffend die Energiezukunft zur Einbindung der Öffentlichkeit eingerichtet,
- eine Szenarienentwicklung durchgeführt sowie
- die Verbindung zum Energie-Effizienzprogramm Oberösterreich hergestellt.
Der Landesenergiebeauftragte hat diese Szenarien in Kooperation mit der TU-Wien, Energy Economics Group erarbeitet.
Dabei wurde die derzeitige Nutzung erneuerbarer Energieträger dokumentiert und gegliedert nach den Sektoren Stromerzeugung, Wärmeerzeugung und Treibstofferzeugung dargestellt.
In einer Analyse der verschiedenen Ökoenergieträger wurden technisch nutzbare Potenziale und eine Bandbreite der bis zum Jahr 2030 realisierbaren Potenziale dargestellt. Daraus wurden - unter Annahme von verschiedenen Verbrauchsentwicklungen (Hoch, Mittel, Stabil, Wende) - für die Sektoren Strom, Raumwärme und Verkehr sowie den gesamten Primärenergiebedarf Energieszenarien bis 2030 abgeleitet.
Szenario 4: Reduzierte Abhängigkeit von Energieimporten durch erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz
Dieses Szenario wurde - auch um auf die internationale Dimension der Energieentwicklung hinzuweisen - aufbauend auf die Mitteilung der Europäischen Kommission "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potential ausschöpfen" KOM(2006) 545 vom Oktober 2006 erarbeitet und damit auch eine Verbindung zum oberösterreichischen Energieeffizienzaktionsplan (Energie-Effizienz-Programm Oberösterreich - Energie Star 2010) hergestellt. Die vollständige Umsetzung der Energieeinsparungsziele der EU und Oberösterreichs sowie die schrittweise Umsetzung der umweltverträglich nutzbaren Potenziale an erneuerbarer Energie sind dabei die Grundannahmen. Das gesamte Szenario baut weiters auf den Klimaschutzzielen der EU auf.
In diesem Szenario würde sich bei Ausschöpfung der Potentiale die oberösterreichische Energiezukunft bis 2030 schrittweise wie folgt ändern:
- ausreichende Eigenerzeugung an erneuerbarer Energie zur vollständigen Abdeckung des Oö. Strombedarfes
- ausreichende Eigenerzeugung an erneuerbarer Energie zur vollständigen Abdeckung des Energiebedarfes für Raumwärme in Oberösterreich
- schrittweise Reduktion des Wärmebedarfs um 39%
- auf Basis des europäischen Aktionsplans für Energieeffizienz: Energiesparpotential Verkehr und der Oö Potentiale an erneuerbarer Energie, sowie der Bundesregierungsziele im Bereich biogener Treibstoffe bis zu 41% weniger fossiler Diesel und Benzin im Verkehrsbereich (unter Bedachtnahme auf den Tanktourismus)
- je nach wirtschaftlicher und sozialer Verträglichkeit um bis zu 65% weniger CO2-Emissionen
Natürlich ist die Festlegung eines konkreten Ziels über diesen großen Zeitraum mit Unsicherheiten - etwa der Weiterentwicklung von Technologien und Effizienz, sowie der Entwicklung - versehen. Entscheidend ist jedoch die grundsätzliche Weichenstellung, die bereits mit dem Landtagsbeschluss vom 5.Juli 2007 erfolgt ist.
Daher hat die Landesregierung folgendes im Oktober 2007 beschlossen:
Die Umsetzung des Energiewende-Szenarios wird für das Bundesland Oberösterreich als Landesziel angestrebt und gilt als Zielvorgabe der Landesenergiepolitik, wobei sämtliche Ressorts der OÖ. Landesregierung dieses Ziel unterstützen, es dabei aber zu keiner Gefährdung von Betrieben, Arbeitsplätzen und sozialen Sicherungssystemen kommen darf.
