Landes-Umweltförderung

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Anschluss an Fern-/Nahwärme
  • Biogene Einzelfeuerungsanlagen
  • Biomasse - Kraft-Wärme-Kopplung
  • Biomasse - Mikronetze
  • Biomasse - Nahwärme
  • Geothermie
  • Stromproduzierende Anlagen (Insellagen)
  • Thermische Solaranlagen
  • Wärmeverteilung
  • Effiziente Energienutzung
  • Fossile Kraft-Wärme-Kopplung
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Wärmepumpen
  • Luftverunreinigungen
  • Gefährliche Abfälle

Förderbasis & Förderhöhe:

  • Anschlussförderung an Bundes-Umweltförderung, es werden die gesamten anerkannten umweltrelevanten Investitionskosten vom Bund übernommen
  • Alle Förderungen werden ohne Mehrwertsteuer berechnet (auch bei Förderwerbern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind)
  • Förderhöhe bis zu 60% der Bundesförderung, max. jedoch 7, 10 oder 15 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten bzw. bei festgelegtem Fördersatz werden die Förderungen im Verhältnis 60% Bund / 40% Land aufgeteilt
  • Details siehe einzelne Förderblätter im Förderkatalog des Landes/Abt. Umweltschutz

Voraussetzungen & Antragstellung:

  • Positiv beurteiltes Ansuchen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH Antragsformular des Landes OÖ vollständig ausgefüllt
  • Ansuchen parallel zum Ansuchen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH stellen
  • Keine technische Anschlussmöglichkeit an biogene Fern-/Nahwärme möglich

Nähere Information: Land OÖ, Abt. Umweltschutz, T: 0732-7720-14501

Richtlinien Umweltförderung in Oberösterreich für natürliche und juristische Personen, die keine Unternehmen sind, sowie für "de-minimis"-Beihilfen

Richtlinien Umweltförderung in Oberösterreich für Förderungen außerhalb der "de-minimis" Regelung an Unternehmen

 

Antragsstellung und nähere Informationen:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82

 

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