Gebäude-Neubau und Sanierung

Grundsätzlich können Betriebe die Bundes-Umweltförderung und die Landes-Umweltförderung beantragen.


Bundes-Umweltförderung

Zielgruppe

  • Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung von gewerbsmäßigen Tätigkeiten (jedoch nicht auf   GewO beschränkt);
  • Konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine;
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit;
  • Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten;
  • Contractoren (nur bei thermischer Gebäudesanierung).

Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, soweit diese von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung, gefördert werden.

Die Bundes-Umweltförderung ist seit 1.10.2009 neu geregelt. Es gelten folgende neue Bestimmungen:

1. Gewerblich genutzter Neubau in Niedrigenergiebauweise

 

Förderungsgegenstand:

  • Neubau von betrieblich genutzten Gebäuden in Niedrigenergiebauweise, die die Anforderungen der OIB Richtlinie (Gebäudekategorien 1 bis 11) für den Heizwärmebedarf (HWB*) um 50% und für den Kühlbedarf (KB*) um 20% unterschreiten.

Förderhöhe:

Die Förderung wird abhängig von der erzielten Differenz des Heizwärme- und Kühlbedarfs des Niedrigenergiegebäudes gegenüber einem gleichwertigen Standardbau entsprechend den Anforderungen laut OIB-Richtlinie (Anforderung ab 01.01.2010) gemäß folgenden Pauschalsätzen als „De-minimis“-Förderung ausbezahlt:

  • EUR 0,20 pro kWh erzielter Differenz des Heizwärmebedarfs (HWB*) für das gesamte beheizte Gebäudevolumen und
  • EUR 0,60 pro kWh erzielter Differenz des Kühlbedarfs (KB*) für das gesamte gekühlte Gebäudevolumen des Niedrigenergiegebäudes gegenüber einem gleichwertigen Standardbau entsprechend den Anforderungen gemäß OIB Richtlinie (01.01.2010).

 

Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen mindestens 35.000 Euro betragen.

Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin einlagen.

2. Thermische Gebäudesanierung für Betriebe

Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive

  • Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzen von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind
  • Gleichzeitig umgesetzte Heizungsumstellungen oder Energiesparprojekte können zusätzlich zum Standardförderungssatz einen Bonus erhalten
  • Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderungsfähigen Kosten, sie orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. am Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- & Kühlbedarf gemäß OIB-Richtlinie.
  • Start der Förderaktion am 1.2.2012; Betriebe können von 20.2. – 31.12.2012 einreichen, die Einreichung muss VOR Baubeginn erfolgen.
  • Antragstellung online unter: www.umweltfoerderung.at
  • Details siehe Info-Blatt


Landes-Umweltförderung für "Gebäude – Neubau und Sanierung"

Die Rahmenbedingungen für die Förderungsaktion 2012 sind derzeit in Ausarbeitung. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.

Antragsstellung und nähere Informationen:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-145 01, -136 38
Fax (+43 732) 77 20-21 36 82

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