Erneuerbare Energieträger in der Landwirtschaft

Förderung im Rahmen des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes.
Weitere Förderprogramme (landwirtschaftliche Hackgutheizungen siehe oben) zur Verwendung von
erneuerbarer Energie in der Landwirtschaft:

  • Biogasanlagen
  • Kleinwasserkraftanlagen:
    Beihilfen bis max. 25 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten; Fischaufstiegshilfen
  • Biomasse-Fernwärmeerzeugungsanlagen: Beihilfen bis max. 25 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
  • Anlagen zur Erzeugung von Treibstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen

 

Voraussetzungen:

  • Das außerlandwirtschaftliche Einkommen der/des Antragstellers/in einschließlich Ehepartner muss unter 72.746 € bereinigter Bruttobezug liegen.
  • Der Betriebsleiter muss mind. 3 ha LN bewirtschaften oder 2 GVE halten.
  • Der zu fördernde Betrieb muss einen Arbeitsbedarf von mind. 0,3 Vollarbeitskräften (600 Arbeitskraftstunden) aufweisen.

 

Nähere Information:

  • Land OÖ, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, T: 0732-7720-11833
  • O.Ö. Landwirtschaftskammer, T: 0732-6902-0

 

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