Einkommensgrenzen

Für die Wohnbauförderung gelten folgende Einkommensgrenzen, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und wenn bei einzelnen Maßnahmen nicht anders angegeben.

 


bei einer Person

 


37.000 €


bei zwei Personen

 


55.000 €


für jede weitere Person

 


5.000 €


bei Alimentationszahlungen pro Kind


5.000 €

 

 

  • Die Förderung wird um 25 %, 50 % bzw. 75 % reduziert, wenn die Einkommensgrenzen um höchstens 10 %, 20 % bzw. 30 % überschritten werden. Dies gilt nicht für den Mietkauf.
  • Bei Förderungen für die Nutzung erneuerbarer Energien gibt es keine Einkommensgrenzen.
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